Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten

Heute hat die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ihr Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ an die Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey übergeben.

„Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass alle Menschen unabhängig vom Geschlecht gleiche Verwirklichungschancen haben?“ lautete der Berichtsauftrag der Bundesregierung. Die Sachverständigenkommission hat daraufhin in ihrem Gutachten für die Digitalisierung relevante Bereiche ausdifferenziert  die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft  und diese bearbeitet.

Bildschirmphoto der virtuellen Übergabe des Gutachtens, das die Mitglieder der Sachverständigenkommission zeigt, darunter Forschungsgruppenleiter Stefan Ullrich.

Stefan Ullrich war Mitglied der Sachverständigenkommission, deren Vorsitzende Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok bei der heutigen Übergabe die zentrale Rolle der Digitalisierung ansprach: „Die Digitalisierung öffnet ein Gelegenheitsfenster. In diesem scheinbar rein technischen Prozess können und müssen wir herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar machen, Geschlechterstereotype hinterfragen und Machtverhältnisse neu verhandeln. Denn ob wir mit der Gleichstellung der Geschlechter vorankommen oder zurückfallen, hängt von den Rahmenbedingungen und der Gestaltung der digitalen Transformation ab.“

Die Sachverständigenkommission spricht sich für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, den Einsatz automatisierter Prozesse in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten, zu beurteilen und aktiv zu gestalten. „In unserem Gutachten formulieren wir 101 Handlungsempfehlungen, um die Verwirklichungschancen im Zuge der Digitalisierung für alle zu stärken – unabhängig vom Geschlecht“, so Yollu-Tok. „Dafür müssen die Rahmenbedingungen der Digitalisierung gestaltet werden. Das hat auch Konsequenzen für die Gleichstellungspolitik, denn wo neue Barrieren und Herausforderungen entstehen, müssen Ziele, Regelungen, Strukturen, und Instrumente angepasst werden.“

Mit der Übergabe ist das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht auf der Seite der Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht abrufbar.

Bei Interesse  ist es auch möglich, ein Printexemplar zu bestellen; bitte schreiben Sie dafür eine Email an gleichstellungsbericht@iss-ffm.de.

Dieser Text ist ein cross-posting, der zunächst im Newsletter der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht publiziert wurde. Photo ist mit Einwilligung aller Abgebildeten aufgenommen worden, im Original auf @gleichgerecht veröffentlicht. Abbildung steht nicht unter einer freien Lizenz, (c) Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V..