Im neuen STUD.Jur.-Heft Nr. 1/19 zum Thema “Netzwerkrecht” äußert sich Hans-Christian Gräfe mit ein paar kurzen Worten zum Influencer-Marketing.
Das STUD.Jur.-Heft erscheint zweimal jährlich zum Semesterbeginn als Magazin für Jura-Studierende. Es deckt Themen des juristischen Studiums ab. Die Autor*innen befinden sich oft selbst noch in der juristischen Ausbildung. Die Ausgabe zum Thema “Netzwerkrecht” wurde komplett von Studierenden umgesetzt. Die Autor*innen der Ausgabe haben im WS18/19 den Kurs “Social Media und Recht” an der TU Dortmund belegt und beleuchteten daraufhin Rechtsfragen, die sich aus der Nutzung von Sozialen Medien ergeben von der journalistischen Seite.
Im Report “Influencer im Anzeigen-Chaos” beschäftigt sich Elisa Brinkhoff mit Verlinkungen bei Instagram und wann Blogger*innen ihre Posts als Anzeige markieren müssen. Dabei geht es auch um die Bloggerin Vreni Frost, die durch den “Verband Sozialer Wettbewerb” (VSW) im März 2018 abgemahnt wurde. Der Fall ging vor Gericht. Das KG Berlin (Beschl. v. 08.01.2019, Az.: 5 U 83/18) urteilte daraufhin, wann Links als kennzeichnungspflichtig anzusehen sind. Hans ordnet das Urteil des KG Berlin in dem Beitrag ein und erläutert, was das zukünftig für Influencer*innen bedeutet.