Ganz im Zeichen des Austausches mit der Rechtspraxis stand Hans‘ Vortrag auf der Fachanwaltsfortbildung im IT-Recht “Segeln und Recht” auf Mallorca. Der Input und die anschließende Diskussion reihte sich in eine halbe Woche intensiven Austausches ein. Weitere Themen des Seminares waren die aktuelle Verwaltungs- und Gerichtspraxis zur DSGVO sowie die Vertragsgestaltung in agilen Softwareprojekten.
Künstliche Intelligenz (KI) und sogenannte Medienintermediäre haben gemeinsam, dass sie derzeit wie kaum ein anderes informationsrechtliches Phänomen im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Dabei ist es egal, ob sich die Diskussion auf Uploadfilter, Umgang mit Hatespeech, #twittersperrt oder Trumps Social Media Ban richtet. Gemeinsam haben diese Beispiele, dass sie Höhepunkte einer Debatte um Inhaltsverantwortlichkeit auf Social Media darstellen. Damit geht einher, dass eine ganze Reihe gesellschaftlicher und politischer Handlungsempfehlungen um die Themen kreisen. Denn die Grundlage für die Plattformhaftung im Internet bildet immer noch die e-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000, also aus einer Zeit vor dem Erstarken der großen Inhaltsmittler. Seitdem sind vereinzelte Sonderregelungen wie das NetzDG und der Medienstaatsvertrag sowie sehr umfassende private Nutzungsbedingungen hinzugetreten. Dabei spielt der Einsatz von Technologie zum Inhaltsmanagement und ihre Unabhängigkeit von menschlicher Beurteilung eine besondere Rolle.
Das Verhältnis der Rechtsquellen und Rechtsschichten zueinander wird aktuell gehörig überarbeitet. Neue Regularien und Regulierungsentwürfe rund um Inhaltsnutzung und -verantwortlichkeit sind innerhalb der letzten Jahre in Kraft getreten, werden gerade umgesetzt oder vorgestellt, neben den o.g. z.B. der DSA-Entwurf, AI-Act-Entwurf oder der UrhDAG-Entwurf. Der Status de lege lata wird vorgestellt und Vorschläge de lege ferenda werden diskutiert, insbesondere wird es um folgende Themenschwerpunkte gehen:
- Regulierung von KI in den Medien
- Medieninhalte und Intermediäre: Finanzierung und Sortierung
- Novellierung der Plattformhaftung.