Hans-Christian Gräfe hat sich in einem Kurzvortrag damit beschäftigt, was Meinungsfreiheit im Internet bzw. auf Social Media bedeutet. Darum ging es als Oberthema ebenfalls in der sich anschließenden Podiumsdiskussion. Anlass war der ELSA-Day: “Freedom of Expression Online” in Frankfurt/Main am 27. November 2019.
Der Vortrag skizziert das grundrechtliche Verständnis von Meinungsfreiheit, die einfachgesetzliche Begrenzung und die Begrenzung durch Community Standards und Ähnliches. Aus dieser Konstellation ergeben sich einige Probleme, die beispielhaft anhand des Künast-Urteils vom LG Berlin und #twittersperrt dargestellt werden. Hieraus resultieren folgende Fragen:
- Brauchen wir eine neue „Dimension“ von Äuserungsrechtsprechung?
- Oder inwieweit darf/muss/soll der Staat regulatorisch in die Privatautonomie eingreifen?
- Zu den Vortragsfolien “Was bedeutet Meinungsfreiheit im Internet? Was bedeutet Meinungsfreiheit auf Social Media?”.
- Zum Programm des ELSA-Day: Freedom of Expression Online.