In Ausgabe 4/2020 des Fachmagazin für Compliance-Verantwortliche comply. finden sich drei Beiträge von Weizenbaum-Autor*innen zum Thema Desinformation. Sicherheitsforscher Richard Huber betrachtet Falschinformation und Risikomanagement, Kommunikationswissenschaftlerin Annett Heft beleuchtet die Vielfältigkeit von Desinformation und die Komplexität ihrer Messung, schließlich ordnet Hans-Christian Gräfe Möglichkeiten rechtlicher Greifbarkeit ein.
Verfassungsrecht und juristische Handhabbarkeit von Falschinformation im gesellschaftlichen und im Unternehmens-Kontext
Die gesellschaftliche Herausforderung durch Desinformation findet vor einem über Jahrzehnte reichlich behandelten und detailliert skizzierten verfassungsrechtlichen Hintergrund statt: Wie ist also die rechtliche Situation bei Desinformation – gezielten oder unbeabsichtigten Verfälschungen von Information – generell? Nicht immer sind Herausgeber*innen von Informationen verpflichtet, für die Validität der publizierten Inhalte und Medien zu garantieren. Für strategisch eingesetzte und Schäden provozierende Äußerungen erteilt das Recht aber keinesfalls einen Freibrief. Zwar kann geschriebenes Recht mit der technologischen Entwicklung nicht Gleichschritt halten. Aber im Falle des Meinungsäußerungsrechts schlafen weder die Gerichte noch die Legislative. Hinzu kommt die besondere Rolle privater Regularien gegenüber Desinformation.
- Zur Ausgabe 4/2020 des Fachmagazin für Compliance-Verantwortliche comply. mit den Beiträgen über Desinformation.
- Zum Beitrag “Desinformation im Spiegel des Rechts – Verfassungsrecht und juristische Handhabbarkeit von Falschinformation im gesellschaftlichen und im Unternehmens-Kontext”, comply, Fachmagazin für Compliance-Verantwortliche 4/2020, 38-42 (preprint PDF).