Beitragsreihe zum Medienstaatsvertrag zur Telemedicus Sommerkonferenz

Im Rahmen der diesjährigen, von uns mit veranstalteten Sommerkonferenz von Telemedicus haben sich eine Reihe von Autor*innen mit dem Medienstaatsvertrag (MStV) beschäftigt. Dieser wurde am 28. Oktober 2020 vom letzten Landesparlament ratifiziert und ist am 7. November in Kraft getreten.

Begonnen haben Hans-Christian Gräfe und Torben Klausa mit dem Beitrag “MStV – Update und Upgrade der Medienregulierung”. Sie beleuchten, welche Neuerungen der MStV bringt und welche Herausforderungen sich stellen. Den Beitrag können Sie hier lesen.

Anschließend haben Telemedicus-Autor Jens Milker und Marco Holtz, Leiter der Rechtsabteilung der Medienanstalt Berlin/Brandenburg über “Zulassungsfreiheit und Bagatellrundfunk” nach dem MStV gesprochen. In den letzten Monaten wurden viele Veranstaltungen digitalisiert. In dem Interview klären Milker und Holtz, wann solche Angebote zulassungspflichtig sind.

Philip Sümmermann (Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln) hat sich mit neuen Pflichten für Telemedien im Rahmen des MStV beschäftigt. Dabei konzentriert er sich besonders auf die neuen journalistischen Sorgfaltspflichten und auf die Regulierung von Social Bots. Den Beitrag lesen Sie hier.

Abschließend berichtet Dr. Kerstin Liesem (Professorin an der Hochschule für Polizei NRW) in ihrem Videobeitrag über aktuelle Vorhaben bei der Regulierung von Intermediären nach dem MStV.

Vorab wurde bereits ein Gespräch zwischen Dr. Marc Liesching (Professor an der HTWK Leipzig und Mitherausgeber der MMR) und dem Leiter der Rechtsabteilung des game Bundesverbands und Professor an der TH Köln, Dr. Christian-Henner Hentsch veröffentlicht. Sie sprechen über aktuelle Regulierungsvorhaben im Bereich des Jugendschutzes in den Medien. Den Beitrag “Regulierung des Jugendmedienschutzes” finden Sie hier.